Flugreisen – Das sind Ihre Rechte

Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen. Ärgerlich, aber als Gast hat man in diesen Fällen (mit Ausnahmen) das Recht auch Kompensationen. Das sind Ihre Rechte.

Flugreisen – Das sind Ihre Rechte

Informieren Sie sich vor dem Flug über Ihre Rechte

Viele Passagiere steigen in dem guten Glauben ins Flugzeug, dass sie rechtgemäss behandelt werden. Allerdings wissen nur die wenigsten über ihre Rechte und Pflichten Bescheid – und können diese im Schadensfall nicht einfordern. Informieren Sie sich also vor einer Reise über ihre Rechte.

Europaweit gilt das gleiche Gesetz

Das Flugrecht gilt für EU-weite Flüge, in der Schweiz, Norwegen und Island. Die Rechte gelten unabhängig von der Fluggesellschaft. Das bedeutet: gleiches Recht für alle.

Die Flugrechte gelten auf allen Flügen der schweizerischen, norwegischen, isländischen und EU-Fluggesellschaften – sofern diese im europäischen Raum landen. Selbst, wenn ausserhalb der EU gestartet wurde, gelten die gleichen Gesetze.

Für eine Durchsetzung der Passagierrechte in der Schweiz sorgt das «Bundesamt für Zivilluftfahrt» (BAZL). Hierhin kann man sich per Onlineformular wenden, wenn die Airline nicht kooperationsbereit ist.

In diesen Fällen greift das Fluggastrecht

Die Fluggastrechte greifen bei Verspätungen und Ausfällen des Fluges – allerdings mit Ausnahmen.

Die Regel lautet: Wenn die Buchung bestätigt wurde und der Passagier rechtzeitig am Check-In war (bei fehlenden Angaben mindestens 45 Minuten vor Abflug), muss er von der Fluggesellschaft entschädigt werden. Zusätzlich muss die Airline für Verpflegung sorgen und bei einem Datumswechsel für eine Hotelübernachtung aufkommen. Die jeweilige Entschädigung fällt abhängig von der Reisestrecke und dem Ausmass der Verspätung aus. Hierfür gibt es bestimmte Regelungen.

1. Annullierung des Fluges (Cancellation)

Die Gefahr, dass ein Flug gestrichen wird, besteht immer. Wenn der Passagier 14 Tage zuvor darüber informiert wurde, muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Auch im Falle aussergewöhnlicher Umstände (siehe unten) entfällt die Entschädigung.

Im Falle einer kurzfristigen Annullierung ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, den Passagieren einen neuen Flug anzubieten. Ausserdem müssen die Reisenden für die Wartezeit entschädigt und entsprechend verpflegt werden. Geht der neune Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline für eine Übernachtung aufkommen.

Die Entschädigung wird unter Berücksichtigung der Reisestrecke und der voraussichtlichen Verspätung am Zielort berechnet. Die Summe ist wie folgt festgelegt: Bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, bis 3500 Kilometer dann 400 Euro und ab 3500 Kilometer sind es 600 Euro.

 Auch das Ausmass der Verspätung wirkt sich auf die Summe der Entschädigung aus. Wenn der Passagier sich um weniger als zwei Stunden verspätet (Strecke bis 1500 Kilometer), zahlt die Airline 125 Euro. Bei einer Verspätung von bis zu drei Stunden (Strecke bis 3500 Kilometer) gibt es 200 Euro und bei maximal vier Stunden (Strecke ab 3500 Kilometer) zahlt die Fluglinie dann 300 Euro.

2. Nichtbeförderung (Denied Boarding) aufgrund von Überbuchung

In der heutigen Zeit der Vielflieger kommt es immer wieder vor, dass ein Flug überbucht wird. Das heisst es wurden mehr Tickets verkauft, als Plätze verfügbar sind. Der betroffene Passagier steht also am Schalter, hat aber keinen Platz im Flugzeug. In diesem Fall hat er das Recht einen Ersatzflug einzufordern oder auf den Flug zu verzichten und den Preis erstattet zu bekommen.

 Wenn der Passagier sich für den Ersatzflug entscheidet, muss die Airline für die entstandene Verspätung – auch unter Beachtung der Reisestrecke – bezahlen. Die Summe entspricht den Angaben für eine Annullierung des Fluges (siehe oben).

3. Grosse Verspätung (Delay)

Grosse Verspätungen im Flugverkehr sind an der Tagesordnung. Damit es sich dennoch lohnt, mit dem Flugzeug zu reisen, gibt es feste Regelungen. Diese sind abhängig vom Ausmass der Verspätung und der Reisestrecke.

Bei besonders grossen Verspätungen gelten ähnliche Regeln wie für eine Annullierung oder eine Überbuchung. Wenn die Verspätung auf einer Strecke von 1500 Kilometer mindestens drei Stunden beträgt, zahlt die Airline 250 Euro, bei drei Stunden Verspätung (Strecke bis 3500 Kilometer) gibt es 400 Euro und ab vier Stunden Wartezeit (Strecke ab 3500 Kilometer) gibt es 600 Euro. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden heisst es dann: Der Passagier bekommt sein gesamtes Geld zurück.

Wenn durch die grosse Verspätung des Fluges ein wirtschaftlicher Schaden für den Passagier entsteht, kann er diesen gegebenenfalls von der Airline einklagen. Die maximale Summe für eine Haftung der Fluggesellschaft beträgt rund 6700 Franken. Sie muss nicht für den Schaden aufkommen, wenn äussere Faktoren wie das Wetter oder eine Überlastung des Luftraumes die Verspätung hervorgerufen haben.

4. Aussergewöhnliche Umstände

Wenn der Flug aus aussergewöhnlichen Umständen ausgefallen ist oder verspätet war, muss die Airline nicht für den Schaden aufkommen. Was bedeutet in diesem Fall «aussergewöhnlich», fragt man sich da als Passagier.

Aussergewöhnliche Umstände sind Dinge, welche die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann. Dazu zählt zum Beispiel extrem schlechtes Wetter, höhere Gewalt, Sabotage, ein technischer Fehler am Flugzeug aufgrund von einer Fehlproduktion, sowie ein Terroranschlag.

So fordern Sie Ihre Rechte ein

Der Wille, die Gäste zu kompensieren ist nicht bei jeder Airline gleich. Studien zeigten beispielsweise, dass die Swiss weniger Gäste kompensiert als ihre Muttergesellschaft Lufthansa. Das heisst: Fordern Sie aktiv ihre Wiedergutmachung ein und wenden Sie sich im Zweifelsfall an das «Bundesamt für Zivilluftfahrt» (BAZL), das ein Online-Formular anbietet.

Information: bazl

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